Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, dessen Verabschiedung für Herbst 2007 geplant ist, sieht die Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten bis auf die Kommunikationsinhalte vor.
Anders als in den USA und Dänemark werden besuchte Webseiten, SMS- und Gesprächsinhalte zwar nicht gespeichert, aber die Informationen aus den Verbindungen zu URLs von Inhalteseiten sind bereits sehr umfangreich.

Häufigkeit und Dauer der Verbindungen zu Telefonen und Servern lassen eine scharfe Darstellung der sozialen Kontakte und Interessen einer Person zu und damit die Erstellung eines sehr genauen Persönlichkeitsprofils.
Sie schaffen geradezu ein digitales Abbild aller Menschen, die moderne Kommunikationsmittel benutzen.

Der Zugriff auf die Daten kann durch Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste im Rahmen ihrer Aufgaben zur Strafverfolgung sowie zur Terrorbekämpfung erfolgen.

Gleichzeitig werden die Kompetenzen, etwa des Bundeskriminalamts, mit den Anti-Terror-Packeten I und II erheblich ausgeweitet. Mit Vorratsdatenspeicherung und der zentralen Anti-Terror-Datei wächst die Gefahr politischer Verfolgungen in Deutschland.
Missbrauch, Sicherheitslücken und gezielter Diebstahl der Daten sind weitere Risiken.

„Sage mir, mit wem du umgehst,
so sage ich dir, wer du bist;
weiß ich, womit du dich beschäftigst,
so weiß ich, was aus dir werden kann.“

Johann Wolfgang Goethe

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